Ombudsmann Immobilien - hilft bei Streit
Außergerichtliche Streitbeilegung – unabhängig und kostenfrei
Zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten, die sich oftmals durch ein klärendes Gespräch beilegen lassen. Mitunter erreicht der Streit eine Komplexität, die eine andere Vorgehensweise erforderlich macht. Um dem Verbraucher in diesen Fällen den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu ersparen, hat der IVD eine Streitschlichtungsstelle eingerichtet. Deren Zuständigkeit umfasst Streitigkeiten zwischen IVD-Mitgliedsunternehmen und Verbrauchern sowie in Kooperation mit dem Verband der Privaten Bauherren (VPB) private Bauvorhaben. Besteht also eine rechtliche Meinungsverschiedenheit mit dem Werkunternehmer, kann der Ombudsmann IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung tätig werden, sofern der Unternehmer erklärt, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Der Ombudsmann ist zuständig für folgende Angelegenheiten:
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmen
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
- Bauträgervertrag
- Bauvertrag
- Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder
- Kaufvertrag über Wohneigentum