Der Ombudsmann
Die Verbraucherschlichtungsstelle ist mit einer unparteiischen Schiedsperson besetzt, dem Ombudsmann.
Der Ombudsmann: Kai-Peter Breiholdt
Das Herzstück der Schlichtungsstelle ist der Ombudsmann Kai-Peter Breiholdt, der als erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht seit vielen Jahren in Berlin tätig ist. Herr Breiholdt verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung. Er vertritt die Ombudsstelle TLG-Sozialcharta, die vom Bundesministerium der Finanzen als unabhängige Anlaufstelle für von der Sozialcharta geschützte Mieter eingerichtet wurde.
Hinweise zur Bestellung und Abberufung des Ombudsmannes sowie zu seiner Qualifikation
Der Ombudsmann wird durch den Vorstand (Präsidium) des IVD Bundesverbandes der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) für die Dauer von vier Jahren bestellt. Die Bestellung kann jeweils wiederholt werden. Der Ombudsmann kann vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Vorstand des IVD nur abberufen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige und unparteiische Ausübung der Tätigkeit nicht mehr erwarten lassen, er nicht nur vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit als unparteiische Schiedsperson gehindert ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Vor Bestellung oder Abberufung des Ombudsmannes ist der Verband Privater Bauherren e.V. zu beteiligen. Der Ombudsmann verfügt über die Rechtskenntnisse, insbesondere im Immobilienrecht, das Fachwissen und die Fähigkeiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten erforderlich sind; er besitzt die Befähigung zum Richteramt oder ist zertifizierter Mediator. Zur Erteilung eines Rechtsrates ist er weder berechtigt noch verpflichtet.